Fliegenfischen

Fliegenfischen in der Kainach, von der unteren Fischereigrenze in der Ruhmannstraße in Voitsberg/Lexen-Wehrschlag nähe Fa. Preschan am rechten Kainachufer mit einer Tafel des Arbeiterfischerei-Vereines gekennzeichnet, bis zur oberen Fischereigrenze Kainachbrücke-Packerstraße.

  • Fliegenfischen in der Kainach in Voitsberg (Revier Großschmidt)
  • Strecke ca. 5 km lang
  • Tages- oder Jahreskarten erhältlich

grossofliegenfischenkarte

Erlaubnisschein zum Fischfang erhältlich bei:

  • Buschenschank Großschmidt-Edelsee
  • AOS Fly Fishing Kärntner Str. 155, 8053 Graz - Austria

Fischereiverordnung

  • Das Fischen ist ausnahmslos nur mit Fliegenrute (Kunstfliegen, Nympfen, Einfachhaken und Schonhaken) erlaubt
  • Jeder Lizenznehmer hat die Pflicht, seine Angellizenz, Fangliste, Fischereiordnung und gültige Fischerkarte beim fischen mit sich zu führen, und auf Verlangen jedem Aufsichtsorgan sowohl diese, als auch sämtliche Behältnisse wie Rucksäcke, Taschen, Körbe, Autos, Kofferraum usw., in welchem gefangene Fische tot oder lebend aufbewahrt werden können, zwecks Durchführung der Kontrolle auf Einahltung der Schonzeiten, Brittelmaße und Fangbeschränkungen widerspruchs- widerstandslos auszuhändigen bzw. zu öffnen.
  • Es ist nicht gestattet, andere Personen mitfischen oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen. (Erlaubnisschein ist nicht auf andere Personen übertragbar)
  • Die Grenzen des Fischwassers sind genauestens einzuhalten.
  • Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind unter größtmöglicher Schonung zurückzusetzen. Lässt sich der Haken schwer lösen, ist die Schnur knapp vor dem Fischmaul zu kappen.
  • Jeder Lizenznehmer hat eine geeignete Vorrichtung zum Abmessen der Fische, eine zum Lösen von Fischen vorgesehen Lösezange, sowie ein geeignetes Instrument (Fischtöter) zum weidgerechten Töten der Beute bei sich zu führen.
  • Das Halten von Fischen in Setzkeschern ist verboten!!!
  • Mitnahmeerlaubnis: 3 Stk Forelle
    Aitel, Barben und so weiter dürfen nur 1 Stk. entnommen werden.
  • Gefangene, maßige Fische sind SOFORT in der Fangliste einzutragen
    Dabei ist Datum, Uhrzeit, Fischart und die Länge des Fisches in cm(gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der ausgestreckten Schwanzflosse) sofort einzutragen.
  • Eintragungen in der Fangliste dürfen nicht mit Bleistift vorgenommen werden.
  • Verunreinigungen, Flurschäden sowie Beschädigungen fremden Besitzes jeglicher Art sind zu vermeiden.
  • Das Fischen ist von 07:00 Uhr Früh bis Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
  • Ansonsten hat das Steiermärkische Fischereigesetz Gültigkeit.

Die in der Fischereiordnung angeführten Bestimmungen sind genauestens zu beachten, da ansonsten mit dem Verlust der Berechtigung und einer behördlichen Anzeige zu rechnen ist.

 

Ohne Anspruch auf Ersatz!