Fischereiordnung
Fischerkarten sind von 7:00Uhr bis 10:00Uhr im Wohnhaus und ab 10:00Uhr in der Buschenschank erhältlich!
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Achtung!!! Es ist ausnahmslos VERBOTEN, vor dem Kauf einer Fischerkarte mit dem angeln zu beginnen!
- Jeder Fischer benötigt eine Fischerkarte! Fischerkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar!
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Schonhakenpflicht - Das Fischen ist nur mit Einfachhaken erlaubt.
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Das Fischen ist ausnahmslos von 7.00 bis Einbruch der Dunkelheit gestattet.
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Gefangene Fische dürfen nicht im Kescher gehalten werden. (Ausnahme sie werden gekauft)
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Jede Art von Verunreinigung des Gewässers und des Ufers, sowie das Befahren desselben mit jeglichen Fahrzeugen ist verboten.
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Mitgebrachte Dosen, Flaschen, Fischereiartikel oder sonstige Abfälle müssen wieder mitgenommen werden.
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Das Werfen von Fischen ist Tierquälerei und somit verboten.
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Die in der Fischereiordnung angeführten Bestimmungen sind genauerstens zu beachten, da ansonsten mit dem Verlust der Berechtigung und einer behördlichen Anzeige zu rechnen ist.
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Raubfischen ist verboten!
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Das Fischen mit lebendem Köder ist verboten
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Verletzte Raubfische müssen abgegeben werden, nicht zurücksetzen.
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Schnurstärke: mind. 0,20 – max. 0,35 mm
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Abhaken und wieder zurücksetzen max. 2Min. inkl. Fotos und Wiegen.
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Fotografieren ausnahmslos nur im Netz und am Boden.